Sinn und Zweck einer privaten Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung im Allgemeinen leistet ganz generell finanzielle Unterstützung, wenn Sie einen Unfall haben. Als Arbeitnehmer genießen Sie diesen Schutz während der Arbeitszeit bereits – Grundlage dafür ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch SGB VII. In Ihrer Freizeit ist von Seiten des Gesetzgebers allerdings kein Schutz vorgesehen.
Hier kommt die private Unfallversicherung mit relativ vielen unterschiedlichen Varianten ins Spiel. Der Grundlegende Gedanke ist der: Passiert Ihnen etwas, erhalten Sie Unterstützung in Form von Leistungen oder in Form von Geld. Wie diese Leistungen aussehen und wie viel Geld Sie im Falle der Fälle erhalten, ist vom jeweiligen Anbieter und den gewählten Bausteinen abhängig. Auch die Definition „Unfall“ kann dabei sehr unterschiedlich ausgelegt werden.

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